Wer haftet bei Schäden durch Menschen mit Demenz?
In Deutschland leben derzeit rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Viele von ihnen leben zu Hause. Im Alltag kann deshalb die Frage entstehen: Wer haftet, wenn ein Mensch mit Demenz einen Schaden verursacht?
Ein eingeschalteter Herd, ein umgestoßener Gegenstand im Geschäft oder ein Schaden in der Wohnung können schnell die Frage aufwerfen: Wer muss dafür einstehen?
Die Antwort hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist insbesondere, ob die betroffene Person im Zeitpunkt des Geschehens für ihr Handeln rechtlich verantwortlich war.
Haftet die betroffene Person selbst?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig bestimmte Rechte eines anderen verletzt und dadurch einen Schaden verursacht, kann zum Schadensersatz verpflichtet sein. Die Grundregel findest Du in § 823 BGB .
Bei einer Demenzerkrankung kann die Verantwortlichkeit jedoch ausgeschlossen sein. Das ist nach § 827 BGB der Fall, wenn die Person bei der schädigenden Handlung aufgrund einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht zu einer freien Willensbestimmung fähig war.
Entscheidend ist daher nicht allein die Diagnose „Demenz“. Es kommt darauf an, in welchem Zustand sich die betroffene Person gerade im Zeitpunkt des Geschehens befand.
Kann trotzdem Schadensersatz verlangt werden?
Ausnahmsweise kann auch eine Person, die nach § 827 BGB nicht verantwortlich ist, aus Billigkeitsgründen zum Schadensersatz verpflichtet sein. Das regelt § 829 BGB .
Ob diese Ausnahme greift, hängt von den Umständen des einzelnen Falls und insbesondere von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten ab.
Haften Ehepartner oder andere Angehörige?
Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige haften nicht automatisch für Schäden, die ein Mensch mit Demenz verursacht. Allein die familiäre Beziehung begründet keine allgemeine Haftung.
Eine Haftung wegen Verletzung einer Aufsichtspflicht kann jedoch in Betracht kommen, wenn eine solche Aufsichtspflicht aufgrund des Gesetzes oder eines Vertrags besteht und verletzt wurde. Die Voraussetzungen regelt § 832 BGB .
Eine Aufsichtspflicht kann zum Beispiel ein Pflegeheim haben, wenn aufgrund einer konkreten Gefahrenlage besondere Schutzpflichten bestehen. Das kann der Fall sein, wenn ein demenzkranker Bewohner trotz dem Heim bekannter Weglauftendenz unbemerkt das Heim verlässt und auf der Straße einen Unfall verursacht.
Was ist mit der privaten Haftpflichtversicherung?
Besteht eine private Haftpflichtversicherung, sollte ein Schaden umgehend gemeldet werden. Ob die Versicherung tatsächlich eintritt, hängt vom Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.
Manche Versicherungsverträge enthalten Regelungen für Schäden, die durch nicht deliktsfähige versicherte Personen verursacht werden.
Weiterführende Informationen
Einen gut verständlichen Überblick über Haftung, Aufsichtspflichten und Haftpflichtversicherung bietet das Informationsblatt 22 der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. .