Vollmacht für Großeltern
Wenn Großeltern mit ihren Enkeln verreisen oder sich während der Betreuung um medizinische Fragen kümmern sollen, können schriftliche Vollmachten wichtige Missverständnisse und Verzögerungen vermeiden.
Reisevollmacht – wann sie wichtig ist
Viele Großeltern verreisen mit ihren Enkeln – für ein Wochenende, in den Ferien oder ins Ausland. Allein aus der Großelterneigenschaft ergibt sich jedoch kein Sorgerecht.
Für eine Reise innerhalb Deutschlands ist nicht generell eine förmliche Reisevollmacht vorgeschrieben. Bei Auslandsreisen ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten dagegen regelmäßig sinnvoll. Je nach Reiseland kann sie sogar verlangt werden.
Das Auswärtige Amt empfiehlt bei Reisen Minderjähriger ohne die Eltern neben dem Reisedokument eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Bei abweichenden Familiennamen können zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde und Ausweiskopien der Sorgeberechtigten hilfreich sein.
Vor einer Auslandsreise solltest Du außerdem prüfen, ob das Reiseland eine Beglaubigung, Übersetzung oder weitere Unterlagen verlangt. Die Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land.
Gesundheitsvollmacht – was dürfen Großeltern?
Aus der Verwandtschaft allein folgt kein eigenes Recht der Großeltern, medizinische Entscheidungen für ein Enkelkind zu treffen. Auch einen automatischen Anspruch auf medizinische Auskünfte haben sie nicht.
Die Sorgeberechtigten können Großeltern deshalb schriftlich bevollmächtigen, während einer Betreuung in bestimmten gesundheitlichen Angelegenheiten für das Kind zu handeln. Sinnvoll ist, möglichst genau festzulegen, welche Entscheidungen von der Vollmacht umfasst sein sollen.
Bei älteren Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich zu beachten, dass ihre eigene Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit eine Rolle spielt. Je nach Reife und Art der Behandlung kann deshalb auch der Wille des Kindes selbst maßgeblich sein.
Was passiert bei einem echten medizinischen Notfall?
Eine fehlende Vollmacht bedeutet nicht, dass ein Enkelkind in einem medizinischen Notfall unbehandelt bleiben muss.
Kann bei einer unaufschiebbaren medizinischen Maßnahme die notwendige Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf die Behandlung nach § 630d BGB durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.
Eine schriftliche Gesundheitsvollmacht bleibt dennoch sinnvoll: Sie erleichtert insbesondere bei weniger dringlichen Behandlungen den Nachweis, welche Befugnisse die Eltern den Großeltern übertragen haben.
Welche Angaben sollte eine Reisevollmacht enthalten?
- Name und Geburtsdatum des Kindes,
- Namen und Kontaktdaten der Sorgeberechtigten,
- Name und Kontaktdaten der begleitenden Großeltern,
- Zeitraum und Reiseziel,
- ausdrückliche Zustimmung zur Reise,
- gegebenenfalls besondere übertragene Befugnisse und
- Unterschriften der Sorgeberechtigten.
Je nach Reiseland können außerdem Ausweiskopien, eine Kopie der Geburtsurkunde, eine Übersetzung oder eine Beglaubigung erforderlich oder sinnvoll sein.
Muster und weitere Informationen
Reisevollmachten und Hinweise zu den Anforderungen im Ausland findest Du beim ADAC .
Ein zusätzliches Beispiel für eine Vollmacht zur Betreuung, für Arztbesuche und für Reisen findest Du bei grosseltern.de .
Vor einer Auslandsreise solltest Du zusätzlich die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes prüfen.