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Wie können Großeltern rechtssicher an Enkel schenken?

Schenken an Enkel ist oft unkompliziert – kann aber rechtlich heikel werden. Entscheidend sind vor allem das Alter des Enkels, seine Geschäftsfähigkeit und die Frage, ob das Geschenk sofort übertragen oder nur versprochen wird.

Viele Großeltern möchten ihren Enkeln etwas zukommen lassen – vom kleinen Geschenk bis zur größeren Geldzuwendung. Rechtlich ist eine Schenkung ein Vertrag. Nach § 516 BGB müssen sich Schenker und Beschenkter darüber einig sein, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

Die einfache Lösung: sofort schenken

Am einfachsten ist eine sofort vollzogene Schenkung: Das Geschenk wird übergeben oder das Geld wird übertragen. Damit ist die Schenkung grundsätzlich vollzogen.

Bei alltäglichen Geschenken entstehen dadurch regelmäßig keine besonderen Formprobleme.

Achtung bei Schenkungsversprechen

Anders ist es bei einem bloßen Versprechen für die Zukunft. Versprechen Großeltern beispielsweise: „Wenn Du das Abitur schaffst, schenken wir Dir ein E-Mountainbike“, unterliegt dieses Schenkungsversprechen grundsätzlich der notariellen Form.

Ein Schenkungsversprechen ist grundsätzlich erst wirksam, wenn es notariell beurkundet ist. Wird die versprochene Leistung später tatsächlich erbracht, ist der Formmangel geheilt.

Was gilt bei minderjährigen Enkeln?

Bei minderjährigen Enkeln kommt es auf die Geschäftsfähigkeit an.

Ein einfaches Geld- oder Sachgeschenk ohne Bedingungen ist für einen Minderjährigen regelmäßig lediglich rechtlich vorteilhaft.

Schwieriger wird es, wenn mit dem Geschenk Verpflichtungen, Kosten oder andere rechtliche Nachteile verbunden sind. Dann kann die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich sein.

Das kann beispielsweise bei der Schenkung eines Haustiers eine Rolle spielen. Ein Tier bringt laufende Kosten und rechtliche Verantwortung mit sich.

Geschenke an volljährige Enkel

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Enkel volljährig. Ein geschäftsfähiger volljähriger Enkel kann Schenkungen grundsätzlich selbst annehmen und darüber entscheiden.

Eine gut verständliche Übersicht zu typischen Fragen rund ums Schenken findest Du beim Anwalt-Suchservice .

Bei größeren Schenkungen weiterdenken

Bei größeren Geldbeträgen, Immobilien oder anderen wertvollen Zuwendungen können zusätzlich Schenkungsteuer, Pflichtteil, spätere Erbfolge und mögliche Rückforderungsrechte wichtig werden.

Außerdem solltest Du nur Vermögen verschenken, das Du voraussichtlich nicht mehr für Deinen eigenen Lebensunterhalt, Krankheit, Pflege oder einen späteren Umzug benötigst.

Mehr dazu findest Du im Beitrag Verschenken statt vererben .

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