Haben Großeltern ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln?
Kommt es in der Familie zum Streit, stellt sich für Großeltern oft die Frage, ob sie ihre Enkel weiterhin sehen dürfen. Das Gesetz gibt Großeltern ein eigenes Umgangsrecht – allerdings nur, wenn der Kontakt dem Wohl des Kindes dient.
Nicht immer bleibt das Verhältnis zwischen Eltern und Großeltern unbelastet. Wird der Kontakt abgebrochen, geht es häufig um mehr als persönliche Enttäuschung – nämlich um die Beziehung zum Enkelkind.
Wann haben Großeltern ein Umgangsrecht?
Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind, wenn dieser Umgang dem Wohl des Kindes dient.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, dass Großeltern und Enkel miteinander verwandt sind. Maßgeblich ist, ob der Kontakt für das Kind förderlich ist.
Dafür kann zum Beispiel sprechen, dass bereits eine enge und vertraute Beziehung besteht, die Großeltern das Kind regelmäßig betreut haben oder sie für das Kind eine wichtige Bezugsperson sind.
Was gilt bei Streit mit den Eltern?
Ein Streit zwischen Eltern und Großeltern bedeutet nicht automatisch, dass ein Umgang ausgeschlossen ist. Er kann aber entscheidend werden, wenn das Kind dadurch in einen Loyalitätskonflikt gerät.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Umgang mit den Großeltern regelmäßig nicht dem Kindeswohl dient, wenn Eltern und Großeltern so stark zerstritten sind, dass das Kind zwischen beiden Seiten in einen Loyalitätskonflikt geraten würde.
Großeltern müssen außerdem respektieren, dass die Verantwortung für die Erziehung grundsätzlich bei den Eltern liegt. Wer die Erziehungsentscheidungen der Eltern ständig in Frage stellt oder gegenüber dem Kind abwertet, kann dadurch einen eigenen Umgangsanspruch gefährden.
Wie oft dürfen Großeltern ihre Enkel sehen?
Einen festen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Besuchen, Wochenenden oder Ferientagen gibt es nicht.
Umfang und Häufigkeit des Umgangs richten sich nach den Umständen des einzelnen Falls. Dabei können insbesondere das Alter des Kindes, seine Bindung zu den Großeltern, die Entfernung der Wohnorte, Schule und Freizeit sowie der eigene Wille des Kindes eine Rolle spielen.
Was können Großeltern bei einem Kontaktabbruch tun?
Sinnvoll ist zunächst der Versuch, eine einvernehmliche Lösung mit den Eltern zu finden. Bei festgefahrenen Konflikten können auch Beratungsstellen oder das Jugendamt unterstützen.
Kommt keine Einigung zustande, können Großeltern beim Familiengericht eine Regelung des Umgangs beantragen. Das Gericht prüft dann, ob und in welchem Umfang der Kontakt dem Wohl des Kindes dient.
Allgemeine Informationen zum Umgangsrecht bietet das Familienportal des Bundes .
Informationen über familiengerichtliche Verfahren findest Du außerdem beim Niedersächsischen Landesjustizportal .
Eine Sammlung von Gerichtsentscheidungen und weiteren Informationen speziell aus Sicht betroffener Großeltern findest Du bei der Bundesinitiative Großeltern .