Lebensversicherung im Erbfall
Die Todesfallleistung Deiner Lebensversicherung fällt in den Nachlass, es sei denn, Du hast beim Versicherer dafür ein Bezugsrecht bestimmt. Dann zahlt er das Todesfallkapital unmittelbar an den Bezugsberechtigten. Das Geld gehört nicht zum Nachlass.
Bezugsrecht – ein Instrument zur Nachlassplanung
Über ein Bezugsrecht auf die Versicherungsleistung kannst Du also eine bestimmte Person gezielt absichern oder ihr nach Deinem Tod schnell Geld zur Verfügung stellen, vielleicht um ihren Unterhalt zu sichern oder ihr als Erbe außerhalb des Nachlasses Liquidität verschaffen, vielleicht für den Fall von Pflichtteilsforderungen an sie.
Der Bezugsberechtigte hat den Anspruch auf die Leistung unmittelbar gegen den Versicherer. Er muss also grundsätzlich nicht erst einmal die Verteilung des Nachlasses abwarten.
Widerrufliches Bezugsrecht
Beim widerruflichen Bezugsrecht kannst Du die begünstigte Person zu Lebzeiten grundsätzlich noch ändern oder das Bezugsrecht widerrufen.
Der Bezugsberechtigte erwirbt den Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls. Das regelt § 159 Abs. 2 VVG.
Mit Deinem Tod wird das Bezugsrecht grundsätzlich endgültig. Deine Erben können es dann nicht einfach an Deiner Stelle widerrufen.
Unwiderrufliches Bezugsrecht
Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht erhält der Bezugsberechtigte bereits zu Deinen Lebzeiten eine gesicherte Rechtsposition.
Du kannst das Bezugsrecht später grundsätzlich nicht mehr ohne Zustimmung des Begünstigten ändern oder aufheben.
Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann deshalb sinnvoll sein, wenn Du eine bestimmte Person besonders verlässlich absichern möchtest.
Erbrechtliche Folge
Besteht im Todesfall ein wirksames Bezugsrecht zugunsten einer anderen Person, fällt die Versicherungsleistung grundsätzlich nicht in den Nachlass. Der Bezugsberechtigte erhält sie aufgrund des Versicherungsvertrags und nicht als Erbe.
Die Auszahlung kann dennoch steuerliche und in bestimmten Fällen auch pflichtteilsrechtliche Folgen haben.
Prüfe Deine bestehende Lebensversicherung
Lebensversicherungen bestehen meist über Jahrzehnte. In dieser Zeit kann sich manches in Deinem Leben geändert haben. Ein vor vielen Jahren bestimmtes Bezugsrecht könnte daher wegen einer Trennung, einer neuen Partnerschaft oder einer geänderten Nachlassplanung heute nicht mehr zu Deinen Vorstellungen passen.
Prüfe deshalb, ob das Bezugsrecht Deiner Lebensversicherung noch zu Deiner heutigen Nachlassplanung passt. Einseitig ändern kannst Du es jedoch nur, wenn es widerruflich ist.
Welche rechtlichen Feinheiten bei Lebensversicherung und Bezugsrecht im Erbfall zu bedenken sind, erfährst Du ausführlicher zum Beispiel auf der Website dieser Anwaltskanzlei .