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Stiften – Gutes tun mit dem Nachlass

Möchtest Du mit Deinem Nachlass einen gemeinnützigen Zweck unterstützen? Dafür kannst Du eine Stiftung bedenken oder selbst eine gründen.

Du bist kinderlos oder hast keine nahen Verwandten. Dann stellt sich die Frage: Was soll mit Deinem Nachlass geschehen? Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei können auch entferntere Verwandte zum Zuge kommen. Erst wenn kein Verwandter, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner als gesetzlicher Erbe vorhanden ist, erbt der Staat (§ 1936 BGB). Mit einem Testament kannst Du eine andere Regelung treffen.

Eine Stiftung als Erbin einsetzen

Du kannst eine gemeinnützige Stiftung als Erbin einsetzen, wenn Dein Vermögen deren Zwecken dienen soll – etwa der Hilfe für Kinder oder Menschen mit Behinderung, der Bildung, Kultur oder dem Tierschutz.

Auch eine eigene Stiftung kommt in Betracht. Ihre Gründung und Verwaltung erfordern jedoch Vermögen, Planung und organisatorischen Aufwand.

Zustiften als weitere Möglichkeit

Statt eine eigene Stiftung zu gründen, kannst Du einer bestehenden Stiftung zustiften . Dabei wird Deine Zuwendung dauerhaft Teil ihres Stiftungsvermögens. Der Aufwand einer eigenen Stiftungsgründung entfällt.

Dafür kannst Du die Stiftung im Testament als Erbin oder Vermächtnisnehmerin bedenken und die Zuwendung als Zustiftung bestimmen. Beispiele für gemeinnützige Organisationen und Stiftungen findest Du bei „Mein Erbe tut Gutes“ .

Zustiften vor Ort: Bürgerstiftungen

Möchtest Du Projekte in Deiner Region unterstützen, kommt eine Zustiftung an eine örtliche Bürgerstiftung in Betracht. Prüfe, ob ihre Zwecke und ihre Arbeit Deinen Vorstellungen entsprechen.

Welche Verpflichtungen übernimmt eine Stiftung als Erbin?

Als Erbin wird die Stiftung Deine Gesamtrechtsnachfolgerin . Sie übernimmt die mit der Erbenstellung verbundenen Rechte und Pflichten. Dazu gehören die Nachlassabwicklung und die Erfüllung angeordneter Vermächtnisse und Auflagen.

Als Erbin trägt die Stiftung grundsätzlich auch die Kosten der Beerdigung . Davon zu unterscheiden ist die Pflicht, die Bestattung tatsächlich zu veranlassen. Diese Bestattungspflicht richtet sich nach dem Gesetz des jeweiligen Bundeslandes und kann unabhängig von der Erbenstellung bestimmte Angehörige treffen.

Besprich mit der Stiftung frühzeitig, wie sie den Nachlass abwickelt und welche Wünsche sie berücksichtigen kann. Bei der testamentarischen Gestaltung können auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte unterstützen.

Nachlass frühzeitig ordnen – auch den digitalen

Eine Übersicht über Vermögen, Verpflichtungen und wichtige Unterlagen erleichtert die spätere Nachlassabwicklung. Halte auch fest, wie mit Deinem digitalen Nachlass umgegangen werden soll.

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