Haustier
Was passiert mit Deinem Haustier?
Viele Ruheständler haben ein Haustier, das sie im Alltag begleitet und ihnen Freude schenkt. Dabei stellt sich früher oder später die Frage: Wer kümmert sich um Deinen Hund oder Deine Katze, wenn Du einmal nicht mehr da bist?
Rechtlich gelten Tiere im Erbrecht als „Sachen“, auch wenn sie natürlich fühlende Wesen sind. Sie gehören damit zum Nachlass.
Wer erbt das Haustier?
Wenn Du keine Verfügung von Todes wegen triffst, geht das Haustier automatisch auf den oder die Erben über. Gibt es mehrere Erben, müssen sie sich einigen. Gelingt das nicht, wird das Tier häufig in ein Tierheim gegeben.
Wie kannst Du Dein Haustier absichern?
Du kannst im Testament festlegen, wer sich um Dein Tier kümmern soll. Möglich ist zum Beispiel:
- eine Person benennen, die das Tier übernimmt; evtl. ihr dafür zweckgebunden einen Geldbetrag vermachen
- den Erben zur Auflage machen, das Tier auf Lebzeit zu versorgen, evtl. Art und Umfang der Versorgung bestimmen
- eine Tierschutzorganisation für das Tier bestimmen und dieser entweder zweckgebunden oder zur freien Verwendung Gunsten einen Geldbetrag vermachen
Weitere hilfreiche Informationen findest Du auf der Website „Tiere im deutschen Erbrecht“.