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Haustier

Was passiert mit Deinem Haustier?

Viele Ruheständler haben ein Haustier, das sie im Alltag begleitet und ihnen Freude schenkt. Dabei stellt sich früher oder später die Frage: Wer kümmert sich um Deinen Hund oder Deine Katze, wenn Du einmal nicht mehr da bist?

Rechtlich gelten Tiere im Erbrecht als „Sachen“, auch wenn sie natürlich fühlende Wesen sind. Sie gehören damit zum Nachlass.

Wer erbt das Haustier?

Wenn Du keine Verfügung von Todes wegen triffst, geht das Haustier automatisch auf den oder die Erben über. Gibt es mehrere Erben, müssen sie sich einigen. Gelingt das nicht, wird das Tier häufig in ein Tierheim gegeben.

Wie kannst Du Dein Haustier absichern?

Du kannst im Testament festlegen, wer sich um Dein Tier kümmern soll. Möglich ist zum Beispiel:

Weitere hilfreiche Informationen findest Du auf der Website „Tiere im deutschen Erbrecht“.

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