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Todesfall – Bestattung – Totenfürsorge

„Plötzlich und unerwartet …“

– so liest man es immer wieder in der Zeitung. Als Ruheständler hast Du Zeit, Dich mit der Frage zu beschäftigen, was im Todesfall zu tun ist und was Du zur Entlastung der Hinterbliebenen vorab regeln kannst.

Denn Angehörige müssen innerhalb weniger Stunden oder Tage Entscheidungen treffen, Unterlagen sichten und Meldungen an Behörden, Gerichte und Versicherungen vornehmen. Vieles davon lässt sich vorbereiten.

Überblick behalten – Checklisten nutzen

Was innerhalb welcher Fristen zu erledigen ist, erklärt Finanztip sehr übersichtlich. Besonders hilfreich ist die dort angebotene Checkliste, die Du ausdrucken und im Notfallordner ablegen solltest.

Eine frei zugängliche Alternative bietet der Aeternitas e.V. .

Bestattung und Totenfürsorge regeln

Mit einer Bestattungsverfügung unterstützt Du Deine Hinterbliebenen dabei, Ablauf und Gestaltung der Bestattung in Deinem Sinne zu organisieren.

Wichtig: Die Bestattungsverfügung sollte weder inhaltlich noch räumlich mit dem Testament verbunden sein. Denn die Testamentseröffnung erfolgt meist erst nach der Bestattung.

Die Totenfürsorge umfasst unter anderem Fragen zur Gestaltung der Trauerfeier, zur Grabstätte sowie zu Kosten der Bestattung und der späteren Grabpflege.

Eine rechtlich fundierte Darstellung zu Totenfürsorge, Bestattungsverfügungen und Vorsorgeverträgen bietet dieser anwaltliche Beitrag des Aeternitas e.V.

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