Versicherungen im Todesfall – ohne Lebensversicherung
Bei Ehepaaren ist oft nur einer von beiden Versicherungsnehmer, zum Beispiel bei der Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Kfz- oder Hausratversicherung. Laufen die Verträge auf Deinen Namen, solltest Du rechtzeitig klären: Bleibt Dein Partner nach Deinem Tod versichert?
Welche Verträge enden, welche laufen weiter?
Ob ein Versicherungsvertrag mit dem Tod endet, fortbesteht oder auf Erben übergeht, hängt von der Versicherungsart und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
Bei einer Familien-Privathaftpflichtversicherung bleibt der mitversicherte Partner häufig zunächst bis zur nächsten Beitragsfälligkeit geschützt. Zahlt er den nächsten Beitrag, kann der Vertrag nach den Versicherungsbedingungen auf ihn übergehen.
Eine Kfz- oder Wohngebäudeversicherung geht dagegen grundsätzlich auf die Erben des Fahrzeugs beziehungsweise Hauses über. Der überlebende Partner übernimmt diese Verträge also nur als Erbe, nicht weil er mit dem verstorbenen Versicheurngsnehmer verheiratet war.
Am besten, ihr klärt schon heute, wie nach dem Tod des Versicherungnehmers der Partner abgesichert bleibt und welche Schritte und Fristen für die Fortführung der Verträge zu beachten sind.
Weitere Informationen nach Versicherungsarten
Welche Versicherungen für den Partner fortbestehen, enden oder auf den Erben übergehen, wenn der Versicherungsnehmer stirbt, erläutert z.B. der Bund der Versicherten fachkundig.