Pflegekraft oder Haushaltshilfe – rechtlich sicher organisieren
Im Alter zu Hause versorgt zu werden, ist ein beruhigender Gedanke. Übernimmt jedoch ein Dienstleistungsunternehmen die Betreuung oder Pflege, wirst Du Teil dessen Zeit- und Personalplanung. Dadurch hast Du oft weniger Einfluss auf Uhrzeiten und die Auswahl der Betreuungsperson.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, eine Pflegekraft oder Haushaltshilfe eigenständig zu organisieren:
– Du beauftragst eine selbstständig tätige Pflege- oder Haushaltshilfe, oder
– Du wirst privater Arbeitgeber und schließt einen Arbeitsvertrag, z. B. als Vollzeitstelle, Minijob oder als Arbeit auf Abruf.
Risiko Scheinselbstständigkeit
Die Beauftragung einer scheinbar selbstständigen Betreuungskraft ist nicht ohne Risiko. Das Stichwort lautet Scheinselbstständigkeit .
Mindestlohn und Arbeitszeiten
In Deutschland gelten klare Vorgaben zur Höchstarbeitszeit . Seit 2021 ist höchstrichterlich bestätigt: Auch entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf Mindestlohn – einschließlich Bereitschaftszeiten .
Seriöse Informationen und Verträge
Die Verbraucherzentrale erklärt verständlich die rechtlichen Grundlagen zur Beschäftigung einer Pflegekraft , insbesondere aus dem EU-Ausland.
Wichtig ist, dass die gewünschte Betreuung im Vertrag vollständig und eindeutig festgehalten wird. Hole Dir dafür pflegefachlichen Rat ein.