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Barrierefrei einrichten – was ist rechtlich zulässig?

Auch als gesunder Ruheständler machst Du Dir vielleicht Gedanken, wie Du später mit Arthrose im Knie die Haustreppe schaffst oder mit einem Rollator in die Dusche kommst. Bist Du in Deiner langjährigen Hausgemeinschaft und Deinem Wohnumfeld verwurzelt, möchtest Du vielleicht lieber Deine Wohnung anpassen als umziehen.

Mietwohnung – barrierefrei erreichen und bewohnen

Bei einer Mietwohnung ist § 554 BGB wichtig. Danach kannst Du vom Vermieter verlangen, dass er bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch der Wohnung durch Menschen mit Behinderungen dienen.

Typische Maßnahmen können zum Beispiel ein Treppenlift, breitere Türen, Haltegriffe oder eine geeignete Umgestaltung des Badezimmers sein. Vor einem größeren baulichen Eingriff solltest Du immer die Erlaubnis des Vermieters einholen.

Musst Du eine Schwerbehinderung nachweisen?

§ 554 BGB verlangt weder einen Schwerbehindertenausweis noch einen bestimmten Grad der Behinderung. Eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung ist deshalb keine ausdrückliche Voraussetzung des Gesetzes.

Der Vermieter muss nicht jeden Umbau erlauben

Der Anspruch nach § 554 BGB gilt nicht uneingeschränkt. Der Vermieter kann die Erlaubnis verweigern, wenn ihm die bauliche Veränderung auch unter Berücksichtigung Deiner Interessen nicht zugemutet werden kann.

Dabei können zum Beispiel der Umfang des Eingriffs in die Bausubstanz, Sicherheitsfragen, Auswirkungen auf andere Bewohner und mögliche weniger belastende Alternativen eine Rolle spielen.

Das zeigt eine Entscheidung des LG Wuppertal vom 29. August 2023 – 8 S 5/23 . Dort wurde der verlangte Einbau einer bodengleichen Dusche nicht zugelassen, weil dafür erheblich in die Geschossdecke eingegriffen und das darunterliegende Badezimmer beeinträchtigt worden wäre. Außerdem war nicht ausreichend dargelegt, dass keine weniger belastende geeignete Lösung bestand.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten einer von Dir gewünschten baulichen Veränderung trägst Du als Mieter grundsätzlich selbst.

§ 554 BGB sieht außerdem die Möglichkeit vor, dass Du Dich im Zusammenhang mit dem Umbau zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichtest. Damit können insbesondere mögliche spätere Rückbaukosten abgesichert werden.

Auch die Frage, ob die Veränderung beim Auszug wieder beseitigt werden muss, solltest Du deshalb möglichst vor Beginn der Arbeiten schriftlich mit dem Vermieter klären.

Weitere praktische Hinweise zum barrierefreien Wohnen findest Du bei der Verbraucherzentrale .

Wohnungseigentum – barrierefrei erreichen und nutzen

Bist Du Wohnungseigentümer, richtet sich eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum nicht nach § 554 BGB, sondern nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Über die konkrete Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.

Du musst nicht selbst behindert sein

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2024 – V ZR 244/22 – klargestellt: Der Anspruch setzt nicht voraus, dass der Wohnungseigentümer, der die Maßnahme verlangt, selbst körperlich behindert ist.

Im entschiedenen Fall wollten nicht gehbehinderte Wohnungseigentümer einen Außenaufzug errichten lassen. Der BGH sah darin grundsätzlich eine nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG privilegierte Maßnahme.

Eine verständliche Besprechung der Entscheidung findest Du bei Legal Tribune Online .

Allerdings hat auch dieser Anspruch Grenzen. Nach § 20 Abs. 4 WEG dürfen insbesondere Maßnahmen nicht verlangt werden, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen anderen Wohnungseigentümer ohne dessen Einverständnis unbillig benachteiligen.

Wer zahlt beim Wohnungseigentum?

Verlangst Du als Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG, trägst Du gemäß § 21 Abs. 1 WEG grundsätzlich auch die Kosten dafür.

Deshalb solltest Du vor einem Antrag in der Eigentümerversammlung möglichst genau klären, welche Maßnahme technisch erforderlich ist, wie sie ausgeführt werden soll und welche Kosten einschließlich späterer Unterhaltung entstehen.

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