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Was gilt beim Wohnen nach dem Tod von Mieter, Vermieter oder Eigentümer?

Tod des Mieters

Als Mieter hast Du Dir vielleicht schon einmal die Frage gestellt, was mit Deiner Wohnung geschieht, wenn Du stirbst.

Grundsätzlich gilt: Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod einer Vertragspartei .

Leben Angehörige im Haushalt – etwa ein Ehe- oder Lebenspartner –, haben sie das Recht, in den Mietvertrag einzutreten . Dabei gilt eine gesetzliche Rangfolge, an erster Stelle steht der Ehe- bzw. Lebenspartner.

Lebst Du allein, geht das Mietverhältnis auf Deine Erben über. Sowohl diese als auch der Vermieter können den Vertrag dann außerordentlich kündigen.

Eine gut verständliche Erläuterung der miet- und erbrechtlichen Aspekte findest Du bei anwalt.org.

Tod des Vermieters

Stirbt Dein Vermieter, bleibt das Mietverhältnis rechtlich unberührt . An seine Stelle treten die Erben.

Praktische Fragen können sich dennoch stellen, etwa: Wohin zahlst Du künftig die Miete? Was geschieht mit der Kaution? Antworten darauf findest Du hier.

Tod bei selbstgenutztem Eigentum

Bewohnst Du mit Deinem Partner oder Angehörigen eine Immobilie, die Dir allein gehört, ist die Situation anders geregelt als im Mietrecht.

Ein automatisches Weiterwohnrecht des länger Lebenden ist gesetzlich nicht vorgesehen. Informativ dazu ist dieser Beitrag auf anwalt.de.

Eine lebensnahe Anfrage zum Wohnrecht für Lebenspartner findest Du außerdem auf diesem Anwaltsportal.

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