Familie/Unterhaltspflichten
Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern
Deine elterliche Unterhaltspflicht endet erst, wenn Dein erwachsenes Kind wirtschaftlich (wieder) auf eigenen Beinen steht.
Das Wichtigste in Kürze zum Unterhalt für erwachsene Kinder erfährst Du zum Beispiel beim Online-Magazin „Finanztip“.
Erwachsene Kinder gegenüber ihren Eltern
Die Unterhaltspflicht ist keine Einbahnstraße. Kinder sind umgekehrt grundsätzlich auch gegenüber Mutter oder Vater unterhaltspflichtig. Grundlage ist § 1601 BGB .
Daher sorgt sich der eine oder andere Ruheständler, das Sozialamt könnte über diese Unterhaltspflicht auf die Kinder zurückgreifen, wenn eines Tages Rente und Erspartes nicht mehr für die Kosten des Pflegeheims ausreichen.
Die Sorge ist für die meisten Ruheständler unbegründet. Warum? Darüber informieren Dich zum Beispiel das Online-Magazin „Finanztip“ und die Verbraucherzentrale .
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