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Vollmachten im Todesfall

Was ist eine Vollmacht über den Tod hinaus?

Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) kann der Bevollmächtigte Dich zu Lebzeiten vertreten und nach Deinem Tod im Rahmen der Vollmacht weiter handeln. Das kannst Du auch in Deiner Vorsorgevollmacht vorsehen.

So kann er beispielsweise Rechnungen bezahlen, laufende Verträge erfüllen oder eine Wohnung auflösen, soweit die Vollmacht diese Aufgaben umfasst.

Der Nachlass geht bereits mit Deinem Tod auf die Erben über. Diese müssen ihre Erbenstellung aber häufig erst nachweisen. Eine über den Tod hinaus wirksame Vollmacht kann diese Zeit überbrücken. Sie erleichtert auch die Abwicklung, wenn mehrere Erben über Nachlassgegenstände grundsätzlich gemeinsam verfügen müssen.

Was ist eine Vollmacht für den Todesfall?

Eine postmortale Vollmacht wirkt erst nach Deinem Tod. Du kannst sie neben einer Vorsorgevollmacht erteilen. Halte eindeutig fest, ab wann welche Befugnisse gelten.

Wie gestaltest Du die Vollmacht?

Lege schriftlich fest, wer welche Aufgaben übernehmen darf. Banken, Behörden und Vertragspartner müssen aus der Urkunde erkennen können, ob der Bevollmächtigte die jeweilige Handlung vornehmen darf.

Zusätzliche Anweisungen kannst Du dem Bevollmächtigten gesondert geben. Unterscheide dabei zwischen seinen Befugnissen nach außen und Deinen internen Vorgaben. Stehen Bedingungen in der Vollmachtsurkunde, können Banken oder andere Stellen auch einen Nachweis verlangen, dass diese erfüllt sind.

Welche Form und Nachweise sind erforderlich?

Eine Vollmacht muss grundsätzlich nicht dieselbe Form haben wie das Geschäft, das der Bevollmächtigte vornehmen soll (§ 167 BGB). Für bestimmte Geschäfte und Nachweise gelten jedoch besondere Anforderungen.

Das Grundbuchamt verlangt grundsätzlich öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden. Lass Dich deshalb vor einer Vollmacht für Grundstücksangelegenheiten beim Anwalt oder Notar über die erforderliche Form beraten.

Kläre mit Deiner Bank oder Sparkasse frühzeitig, welche Vollmacht und welche Nachweise sie benötigt. Prüfe bei ihren Formularen besonders, ob die Vollmacht auch nach Deinem Tod gilt.

Bewahre die Vollmacht so auf, dass der Bevollmächtigte sie rechtzeitig nutzen kann. Liegt sie nur im Testament oder wird sie zusammen mit diesem verwahrt, kann sie erst bei der Testamentseröffnung zugänglich werden. Bis dahin können Wochen vergehen.

Haftung und Widerruf durch die Erben

Der Bevollmächtigte muss auch nach Deinem Tod die Pflichten aus seinem Verhältnis zu Dir beachten. Verletzt er diese schuldhaft und entsteht dadurch ein Schaden, kann er den Erben gegenüber haften.

Die Erben können eine fortbestehende Vollmacht grundsätzlich widerrufen. Möchtest Du den Widerruf ausschließen oder einschränken, lass die Gestaltung rechtlich prüfen. Ein Ausschluss ist nicht uneingeschränkt möglich.

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