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Vorsorgevollmacht

Wer soll für Dich handeln, wenn Du wichtige Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst regeln kannst? Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst Du die Person und ihre Befugnisse.

Wähle eine Vertrauensperson

Wähle eine volljährige, geschäftsfähige Person, der Du vertraust und die den Aufgaben gewachsen ist. Besprich mit ihr Deine Wünsche und frage, ob sie die Verantwortung übernehmen möchte. Denke auch an eine Ersatzperson, falls sie später ausfällt.

Du kannst verschiedene Personen für unterschiedliche Aufgaben einsetzen. Lege eindeutig fest, wer wofür zuständig ist und ob die Personen einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen.

Lege die Aufgaben fest

Überlege, in welchen Bereichen Du vertreten werden möchtest. Dazu können gehören:

Entscheide auch, ob die Person weitere Personen bevollmächtigen darf und ob Deine Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll. Fehlt später eine notwendige Befugnis und reichen andere Hilfen nicht aus, kann für diese Aufgabe eine gerichtliche Betreuung erforderlich werden. Ergänzend kannst Du eine Betreuungsverfügung treffen.

Halte Befugnisse und Wünsche klar auseinander

Die Vollmacht zeigt Banken, Behörden und anderen Stellen, was die bevollmächtigte Person für Dich tun darf. Zusätzliche Anweisungen zur Ausübung kannst Du gesondert festhalten. Besprich insbesondere, ab wann sie die Vollmacht nutzen soll.

Eine Vollmacht kann nach außen bereits gelten, obwohl Du die Person angewiesen hast, erst im Notfall zu handeln. Deine internen Vorgaben begrenzen ihre Befugnisse gegenüber Dritten nicht automatisch. Lass unklare Bedingungen deshalb rechtlich prüfen.

Erstelle die Vollmacht und prüfe besondere Anforderungen

Schreibe Deine Vollmacht auf, datiere und unterschreibe sie. Die bevollmächtigte Person muss ihre Befugnisse später nachweisen können. Das kostenlose Online-Tool der Verbraucherzentralen führt Dich Schritt für Schritt durch die Gestaltung. Das fertige Dokument musst Du ausdrucken und unterschreiben.

Für einige Entscheidungen verlangt das Gesetz ausdrücklich eine schriftliche Vollmacht, die diese Befugnisse einzeln umfasst:

Eine allgemein formulierte Generalvollmacht genügt dafür nicht. Die Vollmacht ersetzt auch keine gesetzlich erforderliche gerichtliche Genehmigung. Maßgeblich sind insbesondere § 1820 BGB und die Vorschriften zu den jeweiligen Maßnahmen.

Bankgeschäfte: Kläre mit Deiner Bank, welche Nachweise sie benötigt. Eine zusätzliche Vollmacht auf ihrem Formular kann die Nutzung erleichtern.

Grundstücksangelegenheiten: Für den Nachweis beim Grundbuchamt ist regelmäßig mindestens eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Bei bestimmten Geschäften kann eine notarielle Beurkundung notwendig sein. Lass Dich hierzu beim Anwalt oder Notar beraten.

Du kannst Aufgabenbereiche auch in getrennten Urkunden regeln. Dann erhält beispielsweise eine Bank nur die für Bankgeschäfte bestimmte Vollmacht. Achte darauf, dass die Dokumente zueinander passen.

Sorge für Zugriff im Ernstfall

Deine Vertrauensperson muss wissen, wo die Vollmachtsurkunde liegt und wie sie rechtzeitig darauf zugreifen kann. Prüfe gelegentlich, ob Deine Regelungen und die benannten Personen noch zu Deiner Lebenssituation passen.

Du kannst die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. So können Betreuungsgerichte und unter bestimmten Voraussetzungen behandelnde Ärzte erkennen, dass Vorsorgeregelungen bestehen. Die Urkunde selbst wird dort nicht hinterlegt.

Für digitale Angelegenheiten solltest Du Zugangsinformationen sicher und getrennt von der Vollmachtsurkunde aufbewahren. Sorge dafür, dass eine berechtigte Vertrauensperson im Ernstfall darauf zugreifen kann. Mehr dazu: Digitaler Nachlass.

Du kannst weiterhin selbst entscheiden

Durch die Vollmacht verlierst Du nicht das Recht, selbst zu handeln. Solange Du geschäftsfähig bist, kannst Du weiterhin Verträge schließen und die Vollmacht grundsätzlich widerrufen. Verlange beim Widerruf auch die Vollmachtsurkunde zurück. Bist Du geschäftsunfähig, kannst Du nicht mehr selbst wirksam widerrufen.

Wie kannst Du Missbrauch vorbeugen?

Bevollmächtigte werden grundsätzlich nicht laufend vom Betreuungsgericht überwacht. Du kannst bestimmte Geschäfte ausschließen, für wichtige Entscheidungen das Zusammenwirken mehrerer Personen vorsehen oder eine weitere Vertrauensperson mit der Kontrolle beauftragen.

Kannst Du Deine Rechte krankheitsbedingt nicht mehr selbst ausüben und gibt es konkrete Hinweise auf pflichtwidriges Handeln, kann das Gericht einen Kontrollbetreuer bestellen. Bei dringender erheblicher Gefahr für Dich oder Dein Vermögen kann es unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch die Nutzung der Vollmacht untersagen.

Reicht die Vertretung durch Angehörige?

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder dürfen Dich nicht allein aufgrund ihrer Angehörigenstellung umfassend vertreten. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gibt es ein begrenztes Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten: unter gesetzlichen Voraussetzungen und höchstens für sechs Monate. Eine Vorsorgevollmacht kann wesentlich mehr Bereiche abdecken. Mehr dazu: Vertretungsrecht von Angehörigen .

Was gilt im Ausland?

Möchtest Du die Vollmacht auch im Ausland nutzen, kläre vorher die dortigen Anforderungen. Einen Überblick bietet Patientenverfügung.digital zur internationalen Gültigkeit .

Zum Herunterladen: Infokarte zur Vorsorgevollmacht – kurz & klar!

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