Betreuungsverfügung
Wer soll Dich rechtlich unterstützen, wenn Du wegen einer Krankheit oder Behinderung Deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst? Mit einer Betreuungsverfügung hältst Du fest, wen Du Dir als Betreuer wünschst und was Dir für Dein weiteres Leben wichtig ist.
Wen möchtest Du als Betreuer?
Benenne eine Person, der Du vertraust. Besprich mit ihr, ob sie die Aufgabe übernehmen würde. Du kannst auch eine Ersatzperson nennen und auch bestimmen, wen Du nicht als Betreuer haben möchtest.
Das Gericht muss Deine Wunschperson bestellen, wenn sie geeignet ist. Die Verfügung allein berechtigt sie noch nicht, Dich zu vertreten: Dafür ist die gerichtliche Bestellung erforderlich.
Welche Wünsche möchtest Du festhalten?
Beschreibe möglichst konkret, was Dir wichtig ist – etwa möglichst lange zu Hause zu wohnen, wie Deine Pflege organisiert werden soll oder wie Dein Geld verwendet werden soll.
Der Betreuer muss Deine Wünsche grundsätzlich beachten. Grenzen bestehen etwa, wenn Du Dich dadurch erheblich gefährden würdest und diese Gefahr krankheitsbedingt nicht erkennen kannst.
Was bedeutet eine Betreuung für Dich?
Das Gericht ordnet eine Betreuung nur an, soweit sie erforderlich ist. Eine ausreichende Vorsorgevollmacht oder andere Hilfen können sie vermeiden. Die Betreuungsverfügung hilft aber auch umgekehrt, wenn in Deiner Vorsorgevollmacht für eine bestimmte Situation eine Regelung fehlt oder die bevollmächtigte Person nicht handeln kann, z. B. wegen Krankheit, Abwesenheit oder Tod.
Das Gericht legt die Aufgaben des Betreuers fest, etwa für Geld, Gesundheit oder Wohnung. Er unterstützt und vertritt Dich rechtlich; die persönliche Pflege gehört nicht zu seinen Aufgaben.
Betreuung als solche beeinträchtigt nicht die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Du kannst also weiterhin über Dein Bankguthaben verfügen, Verträge abschließen, kündigen oder umziehen.
Nur zu Deinem Schutz vor erheblichen Gefahren kann das Gericht für bestimmte rechtliche Handlungen die Zustimmung des Betreuers anordnen (sog. Einwilligungsvorbehalt).
Auch Deine Bewegungsfreiheit darf der Betreuer nicht einschränken, also z. B. Dich nicht daran hindern, die Wohnung nach Belieben zu verlassen oder Dich gar in ein Heim einweisen. Freiheitsbeschränkende oder -entziehende Maßnahmen darf grundsätzlich nur das Betreuungsgericht unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen anordnen.
Wie erstellst Du eine Betreuungsverfügung?
Dafür kannst Du Dir auf der Website des Bundesjustizministeriums ein Musterformular herunterladen. Noch einfacher ist das kostenlose Online-Tool der Verbraucherzentralen . Prüfe das von Dir ausgefüllte Dokument, drucke es aus, datiere und unterschreibe es. Ein Notar ist dafür nicht erforderlich.
Wichtig: Bewahre die Verfügung so auf, dass sie im Ernstfall gefunden wird. Informiere die in der Verfügung benannte Person, wo sie liegt.
Zum Herunterladen: Infokarte zur Betreuungsverfügung – kurz & klar!