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Schwerbehindertenausweis – wann hilft er im Alltag?

Ein Schwerbehindertenausweis kann helfen, behinderungsbedingte Nachteile im Alltag auszugleichen. Wann ein Antrag sinnvoll ist, welche Voraussetzungen gelten und welche Merkzeichen wichtig sein können, erfährst Du hier.

Wenn der Alltag mühsam wird

So mancher Ruheständler bemerkt mit zunehmendem Alter, dass alltägliche Wege und Verrichtungen schwieriger werden:

Solange es im wahrsten Sinne des Wortes „noch geht“, nimmst Du solche Beschwerden vielleicht als Alterserscheinungen hin. Dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen können jedoch eine Behinderung im rechtlichen Sinne darstellen.

Nach § 2 SGB IX muss die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen und die gleichberechtigte Teilhabe erschweren können. Außerdem muss der Körper- oder Gesundheitszustand vom für das Lebensalter typischen Zustand abweichen. Normale altersübliche Veränderungen allein führen deshalb nicht automatisch zu einer Behinderung im Sinne des Gesetzes.

Welche Vorteile kann ein Schwerbehindertenausweis bringen?

Ein Schwerbehindertenausweis beseitigt gesundheitliche Einschränkungen nicht. Er dient aber als amtlicher Nachweis und kann den Zugang zu gesetzlichen oder freiwilligen Nachteilsausgleichen eröffnen.

Je nach Grad der Behinderung, Merkzeichen und weiteren Voraussetzungen kommen beispielsweise in Betracht:

Welche Rechte tatsächlich bestehen, hängt nicht allein vom Schwerbehindertenausweis ab. Häufig kommt es auf einen bestimmten GdB, ein Merkzeichen oder weitere Voraussetzungen an.

Was sind Merkzeichen?

Merkzeichen sind Buchstaben oder Buchstabenkombinationen im Schwerbehindertenausweis. Sie weisen auf bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen hin und sind für zahlreiche Nachteilsausgleiche entscheidend.

Für Mobilität und Unterwegssein sind besonders wichtig:

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Merkzeichen findest Du unter anderem in § 3 Schwerbehindertenausweisverordnung und in der Versorgungsmedizin-Verordnung .

Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr

Die unentgeltliche Beförderung hängt nicht allein vom Besitz eines Schwerbehindertenausweises ab. Erforderlich sind die gesetzlichen Voraussetzungen, ein entsprechend gekennzeichneter Ausweis und grundsätzlich auch ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke.

Einzelheiten regelt § 228 SGB IX .

Wann ist eine Antragstellung sinnvoll?

Ein Antrag kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Du

Die Feststellung eines Grades der Behinderung erfolgt auf Antrag. Die gesetzliche Grundlage findest Du in § 152 SGB IX .

Ein Schwerbehindertenausweis kann ausgestellt werden, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt ist und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Wo stellst Du den Antrag?

Zuständig ist die nach dem Recht Deines Bundeslandes bestimmte Behörde. Sie kann beispielsweise Versorgungsamt, Sozialamt, Landesamt oder eine andere kommunale oder staatliche Behörde heißen.

Die Antragstellung ist in vielen Bundesländern auch online möglich. Im Antrag solltest Du Deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor allem deren Auswirkungen auf Deinen Alltag möglichst vollständig darstellen.

Hilfreich sind aktuelle ärztliche Unterlagen sowie vollständige Angaben zu den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Was kannst Du tun, wenn der Bescheid nicht überzeugt?

Wird keine Schwerbehinderung anerkannt, ein aus Deiner Sicht zu niedriger GdB festgestellt oder ein beantragtes Merkzeichen abgelehnt, solltest Du zunächst den Bescheid und seine Begründung genau prüfen.

Gegen den Bescheid ist grundsätzlich Widerspruch möglich. Die Rechtsbehelfsbelehrung nennt Dir, wo und innerhalb welcher Frist der Rechtsbehelf einzulegen ist.

Weiterführende Informationen und Hilfe

Das Bundesportal zum Schwerbehindertenausweis erläutert die Voraussetzungen und führt Dich zur zuständigen Stelle für Deinen Wohnort.

Der Sozialverband VdK Deutschland informiert ausführlich über GdB, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche.

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