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Partnerschaft ohne Trauschein

Wer im Ruhestand ohne Trauschein zusammenlebt, sollte einige rechtliche Unterschiede zur Ehe kennen. Besonders wichtig sind Fragen rund um Wohnen, Vollmachten, medizinische Entscheidungen, Bestattung und Erbrecht.

Warum rechtliche Vorsorge wichtig ist

„Zu zweit ist man weniger allein.“ Gerade im höheren Alter kann eine neue Partnerschaft das Leben bereichern. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten 2025 rund 34,4 % der Menschen ab 65 Jahren allein.

Eine Partnerschaft ohne Trauschein ist rechtlich jedoch nicht in gleicher Weise abgesichert wie eine Ehe. Wer bestimmte Rechte oder gegenseitige Befugnisse schaffen möchte, muss deshalb häufig selbst vorsorgen.

Wenn Du verbindliche Regelungen für Eure persönliche Situation treffen möchtest, kann anwaltlicher oder notarieller Rat sinnvoll sein.

Gemeinsames Wohnen

Ob Du Deinen Partner oder Deine Partnerin in Deine Mietwohnung aufnehmen kannst, erfährst Du hier.

Stirbt der alleinige Mieter, tritt ein unverheirateter Partner grundsätzlich in das Mietverhältnis ein, wenn beide einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt haben und keine vorrangig eintrittsberechtigte Person vorhanden ist. Das regelt § 563 BGB .

Der eingetretene Partner kann innerhalb eines Monats, nachdem er vom Tod des Mieters erfahren hat, erklären, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzen möchte.

Waren beide Partner bereits gemeinsam Mieter, wird das Mietverhältnis grundsätzlich mit dem überlebenden Mieter fortgesetzt. Das regelt § 563a BGB . Mehr zu den Folgen eines Todesfalls für die Wohnung findest Du hier.

Medizinische Auskünfte und Entscheidungen

Allein aufgrund der Partnerschaft hast Du keinen eigenen gesetzlichen Anspruch darauf, vom Arzt oder Krankenhaus Auskunft über die Behandlung Deines Partners zu erhalten. Ärzte und medizinisches Personal sind grundsätzlich an ihre Schweigepflicht gebunden.

Ist Dein Partner nicht mehr einwilligungsfähig, darfst Du auch nicht allein deshalb über medizinische Behandlungen entscheiden, weil Ihr zusammenlebt. Dafür kann zum Beispiel eine entsprechende Vorsorgevollmacht erforderlich sein.

Das gesetzliche Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten nach § 1358 BGB gilt für Ehegatten, nicht für unverheiratete Partner.

Bei einer unaufschiebbaren medizinischen Maßnahme gilt jedoch eine wichtige Besonderheit: Kann eine erforderliche Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf die Behandlung durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. Das regelt § 630d BGB .

Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen untereinander?

Anders als für Ehegatten gibt es für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur wenige besondere gesetzliche Regelungen. Insbesondere besteht ohne gemeinsame Kinder grundsätzlich keine gegenseitige gesetzliche Unterhaltspflicht.

Bei gemeinsamen Kindern können allerdings besondere Unterhaltsansprüche bestehen, zum Beispiel wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes.

Rechtliche Pflichten können sich außerdem aus gemeinsam abgeschlossenen Verträgen, gemeinsamem Eigentum oder besonderen Vereinbarungen ergeben.

Einen guten Überblick über die rechtlichen Unterschiede zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz .

Bestattung und Totenfürsorge

Bei Partnern ohne Trauschein ist besondere Vorsorge sinnvoll. Wer nach dem Tod die Bestattung organisieren darf und wer öffentlich-rechtlich zur Bestattung verpflichtet ist, richtet sich nicht in jeder Hinsicht nach denselben Regeln. Insbesondere unterscheiden sich die Bestattungsgesetze der Bundesländer.

Soll Dein Partner oder Deine Partnerin nach Deinem Tod Deine Bestattungswünsche umsetzen, solltest Du Deinen Willen ausdrücklich festhalten, zum Beispiel in einer Bestattungsverfügung.

Eine solche Verfügung ändert allerdings nicht automatisch, wer nach dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes öffentlich-rechtlich bestattungspflichtig ist.

Mehr zur Bestattung und Totenfürsorge findest Du hier.

Erbrecht

Partner ohne Trauschein haben untereinander kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Testament oder Erbvertrag erbt der überlebende Partner daher nicht allein aufgrund der Partnerschaft.

Wer seinen Partner erbrechtlich absichern möchte, muss deshalb selbst vorsorgen. Mehr dazu findest Du in diesem Beitrag .

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